D&O Managerhaftpflicht
Die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer,
Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte.
Das Thema Managerhaftung und Versicherungsschutz hat in den letzten
Jahren wie kaum ein anderes an Bedeutung gewonnen.
Lange Zeit galten Unternehmensleiter als nahezu unantastbar. Dieses
Bild hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Durch
permanente Haftungsverschärfungen und eine veränderte
Anspruchsmentalität werden Führungskräfte immer
häufiger Ziel von hohen Schadenersatzklagen - sowohl seitens
Dritter als auch des eigenen Unternehmens.
Unterläuft Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand oder
Aufsichtsorgan einer Kapitalgesellschaft ein Managementfehler, haften
Sie unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden
- und das mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Die Beweispflicht
liegt bei Ihnen. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie selbst für
Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden können.
Die Lösung
Mit einer D&O Versicherung können Sie sich vor den finanziellen
Folgen dieser Risiken schützen - und haben den Kopf wieder
frei für Ihr operatives Geschäft.
Die D&O Versicherung, oft auch als Managerhaftpflicht bezeichnet,
versichert Unternehmensleiter gegen Vermögensschäden
aufgrund von Pflichtverletzungen. Es besteht Versicherungsschutz
bei Vorwurf des fahrlässigen Handelns sowohl bei Ansprüchen
Dritter, als auch bei Vorwürfen durch das Unternehmen selber.
Mögliche Schadensursachen sind z.B.: Organisationsverschulden,
mangelhafte Kontrolle und Aufsicht.
Wichtig: Bei einem Rechtsstreit werden grundsätzlich Pflichtwidrigkeit
und Verschulden des Unternehmensleiters vermutet. Es handelt sich
also um eine Beweislastumkehr. Sie müssen sich entlasten, anderenfalls
greift die Haftung.
Prämien
Relevant für die Beitragshöhe einer D&O Versicherung
sind:
- Höhe der Versicherungssumme
- Höhe der Bilanzsumme
- Umfang des Versicherungsschutzes
Tipp der Redaktion
Durch die Integration der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung
profitieren Sie mit der D&O Versicherung gleich doppelt.
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