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D&O Managerhaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte.

Das Thema Managerhaftung und Versicherungsschutz hat in den letzten Jahren wie kaum ein anderes an Bedeutung gewonnen.

Lange Zeit galten Unternehmensleiter als nahezu unantastbar. Dieses Bild hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Durch permanente Haftungsverschärfungen und eine veränderte Anspruchsmentalität werden Führungskräfte immer häufiger Ziel von hohen Schadenersatzklagen - sowohl seitens Dritter als auch des eigenen Unternehmens.

Unterläuft Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorgan einer Kapitalgesellschaft ein Managementfehler, haften Sie unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden - und das mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Die Beweispflicht liegt bei Ihnen. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie selbst für Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden können.

Die Lösung

Mit einer D&O Versicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen dieser Risiken schützen - und haben den Kopf wieder frei für Ihr operatives Geschäft.

Die D&O Versicherung, oft auch als Managerhaftpflicht bezeichnet, versichert Unternehmensleiter gegen Vermögensschäden aufgrund von Pflichtverletzungen. Es besteht Versicherungsschutz bei Vorwurf des fahrlässigen Handelns sowohl bei Ansprüchen Dritter, als auch bei Vorwürfen durch das Unternehmen selber. Mögliche Schadensursachen sind z.B.: Organisationsverschulden, mangelhafte Kontrolle und Aufsicht.

Wichtig: Bei einem Rechtsstreit werden grundsätzlich Pflichtwidrigkeit und Verschulden des Unternehmensleiters vermutet. Es handelt sich also um eine Beweislastumkehr. Sie müssen sich entlasten, anderenfalls greift die Haftung.

Prämien

Relevant für die Beitragshöhe einer D&O Versicherung sind:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Höhe der Bilanzsumme
  • Umfang des Versicherungsschutzes

Tipp der Redaktion

Durch die Integration der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung profitieren Sie mit der D&O Versicherung gleich doppelt.